Stell Dir vor:
Du wohnst beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße. Nachts um 03:00 Uhr fährt mit „Tatü-Tata“ und Riesenkrach die Feuerwehr an Deinem Haus vorbei.
Du wirst wach! Was denkst Du?
Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen!
Oder
Die werden doch nicht zu uns kommen?
Oder
Sind alle unsere Kinder zu Hause?
Oder aber vielleicht doch
Müssen die so einen Krach machen und mich
in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören!
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über ein kleines Feuer oder einen Großbrand mit riesigem Sachschaden.
Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst innerhalb von acht Minuten* an der Einsatzstelle sein und erste wirksame Maßnahmen ergreifen. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung.
Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinshorn. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.
Stell Dir vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute …
vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten waren – wie Sie
und
um 06:00 Uhr wieder zur Arbeit müssen – wie Sie
und
die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden,
was oftmals auch für deren Familien gilt!
Deine Freiwillige Feuerwehr Berndroth
– Tag und Nacht für Dich einsatzbereit –
dankt für Dein Verständnis.
* Die Grundeinsatzzeit von acht Minuten ist eine physikalische Größe, die sich nicht wegrechnen lassen wird. Nach diesen acht Minuten kommt es bei einem Brand zu einem Flash-Over, das heißt einem schlagartigen Übergang von einem Entstehungsbrand zum Vollbrand. Verpasst man diesen Zeitpunkt, entstehen ungleich größere Schäden und die Brandbekämpfung wird schwerer. Von menschlichen Tragödien, die es geben kann, ganz zu schweigen.