Silvester ist eine fröhliche Zeit zum Feiern, eine Zeit der
guten Vorsätze und großen Pläne fürs neue Jahr. Es dürfen Raketen abgeschossen und Knallkörper gezündet werden. Das hat – neben allem Spaß – leider auch negative Folgen: Denn in der Zeit zwischen
19:00 Uhr und 06:00 Uhr am Neujahrsmorgen müssen die Feuerwehren vier Mal so häufig zu Einsätzen raus, wie sonst üblich.
Für viele (meist junge) Leute, die mit schweren
Brandverletzungen oder Knalltraumata (Schädigung des Innenohrs) in die Unfallkliniken eingeliefert werden, ist die Party schon vorbei, bevor sie richtig angefangen hat.
Was sagt die Statistik?
- Ca. 73 % der Verletzten sind männlich, 27 % sind
weiblich.
- Verbrennungen (27 %) und Knalltraumata (28 %) sind die
häufigsten Verletzungen – der Kopf (52 %) und die Hände (35 %) sind die Körperregionen, die am häufigsten betroffen sind.
- 5 % der verletzten Personen fallen unter die Kategorie "schwer
verletzt". Das bedeutet: Hier ist mit ernsthaften bleibenden, gesundheitlichen Schäden zu rechnen. Dazu gehören zum Beispiel Gehörschäden, Einschränkung der Sehfähigkeit, Einschränkung der
Feinmotorik an den Händen und hässliche Narben, die ein Leben lang bleiben!
- Rund die Hälfte (51 %) aller Verletzungen sind
fremdverschuldet. Bei weiblichen Verletzten sind sogar 8 von 10 Unfällen mit Feuerwerkskörpern fremdverschuldet. Das heißt, die Verletzten selbst wurden z.B. mit Böllern beworfen.
- Die meisten Verletzungen (55 %) entstehen durch Knallkörper,
z.B. Böller oder Kanonenschläge.
- Zusätzlich zu Verletzungen durch unsachgemäßen Gebrauch von
Feuerwerkskörpern kommen noch unzählige Brände und erhebliche Sachschäden hinzu.
Wie kann ich besser böllern?
- Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden. Das Feuerwerk muss
BAM-Identifikationsnummern tragen, diese setzen sich aus der Klassifizierung BAM-F1- oder BAM-PI- bzw. BAM-F2- oder BAM-PII- und einer vierstelligen Ziffer zusammen, z.B. BAM-F2-1234. Außerdem muss
das Feuerwerk eine CE-Kennzeichnung besitzen. Importierte "Schwarzmarkt-Ware" ist unberechenbar in der Explosion – die billigen Böller können schwerste Verletzungen hervorrufen!
- Lies Dir bereits vorher am Silvester-Nachmittag die Gebrauchsanweisungen für das Feuerwerk in Ruhe durch und halte Dich auch
daran!
- Halte immer einen gefüllten Wassereimer oder eine Gießkanne mit
Wasser in Deiner Nähe bereit, um einen Brand rechtzeitig löschen zu können.
- Zünde Silvester-Raketen nur von einem geeigneten Freigelände oder von der Straße aus senkrecht nach oben gerichtet – niemals
schräg vom Balkon aus! Richte Abschussrampen für Silvester-Raketen so aus, dass diese auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse stoßen können. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer
Getränkekiste.
- Beschädigte Raketen solltest Du auf keinen Fall
benutzen
So böllerst Du richtig
- Leg den Böller auf dem Boden, zünde ihn mit gestrecktem Arm an
und entferne Dich schnell, sobald die Zündschnur brennt. Zünde Böller niemals in der Hand an und wirf diese niemals einfach unkontrolliert weg. Du könntest geliebte Menschen oder Tiere
verletzen!
- Wirf Böller (egal welcher Art und Größe) und Raketen niemals in
Richtung von Menschen, Tieren, Gebäuden oder Fahrzeugen.
- Zünde das Silvester-Feuerwerk nur im Freien – niemals in
Räumen.
- Zünde Kanonenschläge oder andere laute Knallkörper so, dass
Menschen oder Tiere nicht gefährdet werden – die Gefahr ernster Gehörschäden ist hoch! Halte ausreichend Sicherheitsabstand! Ein Böller, der unmittelbar neben dem Ohr explodiert, bringt es auf ca.
170 Dezibel (dB). Zum Vergleich: Ein Martinshorn in 10 Meter Entfernung bringt es auf 110 dB. Die Schmerzschwelle, bei der schon nach kurzer Einwirkung Gehörschäden möglich sind, liegt bei 120
Dezibel.
- Blindgänger nie noch einmal zünden! Lass sie zunächst unbedingt
zum Abkühlen liegen! Die Gefahr ist groß, dass sie unvermutet explodieren und Dich verletzen. Tauche abgekühlte Blindgänger erst nach einer längeren Wartezeit in einen Wassereimer, um sie unschädlich
zu machen.
- Böller und Raketen gehören nicht in Kinderhände und dürfen nur
von Personen über 18 Jahre gekauft und gezündet werden!
- Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen sind
unberechenbar, haben nichts mit Silvester zu tun und sind für diesen Zweck auch nicht zugelassen.
- Bewahre Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder
Feuerzeugen auf. Stecke Feuerwerk niemals in Hosen- oder Jackentaschen.
- Beim Hantieren mit Feuerwerk nie den gesamten Vorrat in einer
Tüte oder einem Karton bereithalten.
- Schließe in der Silvesternacht Fenster und Balkontüren und
halte den Balkon frei von brennbaren Gegenständen.
- Um Dich vor Feuerwerk zu schützen, dass andere falsch abfeuern,
trage in der Silvesternacht möglichst keine Hoodies oder andere Jacken mit hohem, weitem Kragen oder Kapuze. Schütze Deinen Kopf am besten mit einer Mütze.
Was tun, wenn's brennt?
Kann ein Entstehungsbrand nicht gleich beim ersten Versuch
gelöscht werden – keine Panik! Behalte Ruhe und befolge die nachfolgenden Punkte, damit Dir schnell geholfen werden kann:
- Verlasse sofort den Raum und spiele nicht den
Helden!
- Schließe alle Türen und Fenster.
- Alarmiere die Feuerwehr (Notruf 112).
- Warte auf die Feuerwehr und zeige den Rettungskräften, wo der
Brandherd ist.
- Achtung: Brandverletzungen sofort mit handwarmem Wasser maximal
10 Minuten lang kühlen.
- Halte den Balkon frei von brennbaren Gegenständen!
Was steht denn eigentlich im Gesetz?
Das Gesetz kennt ganz klare Regeln für den Umgang mit
Silvester-Feuerwerk. Werden diese nicht befolgt, drohen empfindliche Strafen! Nachfolgend findest Du einige Auszüge aus dem Gesetz:
Feuerwerkskörper der Klasse I (Kinder und Jugendliche):
Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen – z.B. Bengalisches Feuer, Knallbonbons, Wunderkerzen, Knallerbsen oder
Tischfeuerwerk. Tischfeuerwerk bitte nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien abbrennen.
Feuerwerkskörper der Klasse II (Nur für Erwachsene):
Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen, also ab 18 Jahren, erworben und verwendet werden – z.B Raketen, China- und andere Böller, Kanonenschläge oder Knallfrösche
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in i. d. R. nur vom Silvesterabend, 18:00 Uhr, bis zum Neujahrsmorgen, 7:00 Uhr,
erlaubt. Wer wissentlich Leib oder Leben eines anderen oder fremdes Eigentum gefährdet, kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Eltern, die ihren minderjährigen Kindern erlauben, mit Feuerwerk zu hantieren, machen sich also strafbar.
Der private Import von Feuerwerk ist seit 2005 eine Straftat.